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FAQ

Willkommen auf unserer FAQ-Seite! Hier beantworten wir Ihre häufigsten Fragen und bieten Ihnen alle wichtigen Informationen auf einen Blick.

Elektromobilität

Ich möchte mein Elektroauto Zuhause laden. Was benötige ich?

Für das Laden von einem Elektroauto in Ihrem Eigenheim benötigen Sie einen elektrischen Ladepunkt am Stellplatz für Ihr Fahrzeug. Dieser muss mit den entsprechenden elektrischen Leitungen versorgt werden.

Ggf. eine erforderliche Anpassung Ihrer elektrischen Anlage.

Hier beraten wir Sie gerne.

Kann ich mein Elektroauto auch über eine Haushaltssteckdose laden?

Eine Haushaltssteckdose kann zeitweise einen Ladestrom bereitstellen, jedoch keine Dauerlast, da sonst Brandgefahr besteht. Das Laden eines Elektroautos über eine Haushaltssteckdose ist nur eine Ladeleistung von 2.300 Watt möglich, so dass der Ladevorgang über diesen Lademodus sehr viel Zeit in Anspruch nimmt. Das Laden des Elektrofahrzeugs sollte immer über eine geeignete Ladeeinrichtung erfolgen. 

Ich habe mir ein Elektrofahrzeug angeschafft. Die Ladung soll über eine Wallbox erfolgen. - Was muss ich für den Netzanschluss beachten?

Es ist notwendig, dass die Ladeeinrichtung angemeldet und genehmigt wird. Damit Sie die Ladeeinrichtung störungsfrei nutzen können, wird geprüft, ob der vorhandene Netzanschluss die zusätzliche Leistung beziehen kann. Dies dient der Sicherstellung eines zuverlässigen Netzbetriebes. Die Anmeldung können Sie selber beim zuständigen Netzbetreiber online erledigen oder wir übernehmen diese Aufgabe für Sie

Was ist eine netzdienliche Steuerung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes? Was gilt es zu beachten?

Die netzdienliche Steuerung nach § 14a EnWG besagt, dass der Netzbetreiber die Ladeleistung Ihrer Wallbox begrenzen darf, um netzkritische Situationen sowie Netzengpässe zu vermeiden und die Stabilität des Netzes sicherzustellen. Im Gegenzug profitieren Sie durch reduzierte Netzentgelte für die Ladung Ihres Elektroautos. Für den Betrieb der Ladeeinrichtung mit Steuerung im Sinne des § 14a EnWG benötigen Sie einen separaten intelligenten Zähler. Dieser wird Ihnen vom Netzbetreiber zur Verfügung gestellt. Der Einbau dieser Steuerung erfolgt durch uns in Abstimmung mit dem Netzbetreiber.  

Was muss bei Wallboxen in Mehrfamilienhäusern beachtet werden?

Mieter*innen bzw. die Wohneigentümergemeinschaft (WEG) benötigen die Zustimmung des/der Vermieters/Vermieterin bzw. der WEG, um Wallboxen anzufragen/anzumelden und zu montieren.
Um den Hausanschluss in größeren Objekten nicht zu überlasten, empfehlen wir ein sogenanntes Lastmanagement. Die verfügbare Netzanschlussleistung kann durch ein Lastmanagementsystem optimal auf alle zu ladenden Elektrofahrzeuge verteilt werden. 

Hier beraten wir Sie gerne.

Elektrischer Anschluss Wärmepumpe

Ich möchte eine Wärmepumpe elektrisch angeschlossen haben, was muss ich beachten?

Die WP wird an die elektrische Zähleranlage angeschlossen, hier müssen i.d.R. noch die notwendigen Leitungen verlegt und die notwendigen Schutzorgane eingebaut werden.

Ggf. ist eine Anpassung der Zähleranlage notwendig.

Was gilt es für meinen Netzanschluss der Wärmepumpe zu beachten?

Grundsätzlich muss bei Neuanschlüssen, aber auch bei einem Zubau einer Wärmepumpe in Bestandsgebäuden die notwendige Leistung am Netzanschluss angemeldet werden. Bevor die Wärmepumpe installiert wird, können Sie Ihre WP beim Netzbetreiber online anmelden oder wir übernehmen diese Aufgabe für Sie. Die Inbetriebsetzung erfolgt dann durch uns. Ist die Leistung der Wärmepumpe > 4,2 kW gehört sie zu den sogenannten steuerbaren Verbrauchern nach § 14a EnWG.

Braucht die Wärmepumpe einen eigenen Zähler?

Grundsätzlich kann die Wärmepumpe mit einem separaten Zähler installiert werden oder an dem normalen Haushaltszähler angeschlossen werden.

Wann lohnt sich der eigene Zähler für eine Wärmepumpe?

Je größer der Wärmebedarf des Gebäudes ist, desto sinnvoller kann die Nutzung eines eigenen Zählers für die Wärmepumpe sein. Die Entscheidung müssen Sie als Kunde unter Berücksichtigung der Preise für die Stromlieferung und einer ggf. vorhandenen Einspeiseanlage mit oder ohne Speicher selber treffen. Gerne beraten wir Sie hierzu.

Kann ich meinen erzeugten Strom aus meiner Photovoltaik-Anlage sowohl für den Haushalt als auch für den Betrieb der Wärmepumpe nutzen?

Je nach Netzbetreiber ist dies möglich, sprechen Sie uns an.

Ggf. ist eine Anpassung der Zähleranlage notwendig.

Meine WP ist eine steuerbare Verbrauchseinrichtung nach §14a EnWG. Was muss ich beachten?

Sofern Ihre WP eine Leistung von mindestens 4,2 kW und alle weiteren Voraussetzungen erfüllt, unterliegt diese den Regelungen nach § 14a EnWG.
In diesem Fall haben Sie Anspruch auf reduzierte Netzentgelte. Hier haben Sie die Wahl zwischen einem pauschalen jährlichen Rabatt €/Jahr oder einem Rabatt auf den Arbeitspreis Ct./kWh.
Voraussetzung ist, dass Ihre Elektroinstallation und Ihre elektrischen Anlagen sowohl den technischen Anschlussbedingungen an das Niederspannungsnetz (TAB)  und den Vorgaben des Netzbetreibers entsprechen. Ggf. ist eine Anpassung der Zähleranlage notwendig.

Benötige ich einen zusätzlichen Stromzähler, um von den reduzierten Netzentgelten profitieren zu können?

Im Normalfall nicht. Lediglich wenn Sie den prozentualen Rabatt auf den Arbeitspreis des Netzentgeltes (Modul2) wünschen, kann ein zusätzlicher Stromzähler erforderlich sein.

Ich kann für die reduzierten Netzentgelte aus zwei Modulen wählen. Was genau verbirgt sich hinter Modul 1?

Modul 1 bezieht sich auf die Variante einer pauschalen Reduzierung auf das Netzentgelt

  • für Geräte ohne und mit separatem Zähler
  • Gewährung einer vom Verbrauch unabhängigen, pauschalen Entlastung

Die Höhe der Entlastung ist abhängig vom jeweiligen Netzentgelt des zuständigen Netzbetreibers und wird standardmäßig bei Inbetriebnahme einer nach § 14a EnWG teilnahmeverpflichtenden Verbrauchseinrichtung als Reduzierungslogik vom Netzbetreiber an den Lieferanten für die Abrechnung mitgeteilt.

Ich kann für die reduzierten Netzentgelte aus zwei Modulen wählen. Was genau verbirgt sich hinter Modul 2?

Modul 2 bezieht sich auf die Variante einer prozentualen Reduzierung auf das Netzentgelt

  • ausschließlich für Geräte mit separatem Zähler
  • Die Höhe der Entlastung ist abhängig vom jeweiligen Netzentgelt des zuständigen Netzbetreibers.
  • Gewährung einer vom Verbrauch abhängigen Entlastung auf den Arbeitspreis durch die Reduzierung der Netzentgelte

Wechsel in Modul 2 muss durch Verbraucher*innen beim jeweiligen Energielieferanten beauftragt werden - wenn nicht, wird die Reduzierung automatisch mit der Berechnungsgrundlage aus Modul 1 berechnet.

Haben Sie noch weitere Fragen?

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